Statuten des Vereins Pistolenklubs Schüpfen

I. NAME UND SITZ
Art. 1
Unter dem Namen PISTOLENKLUB SCHÜPFEN besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.
ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.
Art. 2
Der Verein hat seinen Sitz in 3054 Schüpfen BE

II. ZIEL UND ZWECK
Art. 3
Der Verein bezweckt die Förderung des Schiesssportes und die Ausbildung der Schützen.
Hierzu führt er jährliche Schiessübungen des Bundes und freiwillige Schiessübungen unter
Berücksichtigung der Vorschriften des Bundes und der Schiesssportverbände durch.
Er ist Mitglied des Schweizerischen und des Berner Schiesssportverbands